Compliance

Statement der Geschäftsleitung

Die Grundlage aller unserer Handlungen bei der Franz Morat Group ist die Einhaltung der anwendbaren national und international geltenden gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus legen wir als Unternehmensverbund besonderen Wert auf den Schutz der Umwelt, die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards sowie von Antidiskriminierung- und Antikorruptionsvorgaben.

Dies erwarten wir auch von all unseren Geschäftspartnern und haben aus diesem Grund unsere Grundprinzipien in unserem Code of Conduct sowie innerhalb unserer Unternehmenspolitik definiert. Der Code of Conduct sowie unsere Unternehmenspolitik dient für uns als Leitfaden unseres Verhaltens im Geschäftsverkehr und gilt für jeden von uns.

Diese Regeln sind ergänzt um das nachfolgende Hinweisgebersystem über welches Mitarbeiter, Geschäftspartner, aber auch Dritte jederzeit die Möglichkeit haben, regelwidriges Verhalten zu melden.

Sollten Sie eine Meldung abgeben wollen, so bieten wir Ihnen die nachfolgenden Meldeoptionen an:

Meldewege

Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Verfahren:

 

Datenschutzbestimmungen

Verfahrensordnung

Per Formular mit nachfolgendem Button

FAQ

Compliance bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln. Für die Franz Morat Group bedeutet dies konkret, dass alle geschäftlichen Aktivitäten unserer Firmengruppe sowie die unserer Mitarbeiter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, unserem Code of Conduct sowie den weiterführenden einschlägigen Richtlinien und Anweisungen stehen müssen.

Alle unsere Mitarbeiter sind aufgerufen, mögliche Verstöße zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird. Das gleiche gilt für Geschäftspartner und jeden anderen.

  • Jeder Mitarbeiter einschließlich Auszubildende, Studenten, Doktoranden oder Praktikanten
  • Jeder Externe (z.B. Leiharbeitnehmer oder Mitarbeiter externer Dienstleister)
  • Jeder Geschäftspartner (z.B. Lieferanten, Kunden oder Kooperationspartner)
  • Jeder Dritte

Gemeldet werden können alle Verstöße gegen Gesetze, den Code of Conduct oder andere interne Regelungen. Darüber hinaus unterscheiden wir in unserem Online-Portal nach:

  • Menschenrechtliche und umweltbezogene Themen, Risiken oder Verletzungen in der Lieferkette
  • Beschwerden/Bedenken zu allen möglichen ESG-Themen (Umwelt, Soziales und die Unternehmensführung betreffend)
  • Datenschutzverletzungen
  • Sonstige Verstöße gegen das EU-Recht und das nationale Recht
  • Sonstige Beschwerden oder Meldungen

Der Schutz von hinweisgebenden Personen bezieht sich auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um Personen zu schützen, die Informationen über Fehlverhalten, Missstände oder illegale Aktivitäten in Organisationen melden. Diese Personen werden oft als „Whistleblower“ bezeichnet. Der Schutz kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich rechtlicher, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Hinweisgeber keine Repressalien oder negative Konsequenzen erleiden, wenn sie Missstände offenlegen. Solche Maßnahmen können Anonymität, vertrauliche Behandlung, rechtliche Absicherung gegen Vergeltungsmaßnahmen sowie Unterstützung und Beratung für die Hinweisgeber umfassen.

Ja, denn jede Meldung führt zu einer unternehmensinternen Untersuchung in der dann den Hinweisen entsprechend nachgegangen wird. Durch die Meldung aller Verdachtsmomente oder Bedenken ist es möglich potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu untersuchen, bevor sie sich zu größeren Problemen entwickeln.

Grundsätzlich können alle Schwerpunkte in Anspruch genommen werden. Durch das ausfüllen der Fragen in unserem Online-Portal ist allerdings sichergestellt, dass die bearbeitende Person alle nötigen Informationen zu der Meldung erhält und so Unklarheiten vermieden werden.